Praxisvereinbarungen

Liebe Patienten,
die Behandlungen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen. Wir halten einen fest vereinbarten Termin nur für Sie frei. Daher möchten wir Sie bitten, pünktlich zu uns zu kommen.

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, geben Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. Bei akuter Erkrankung ist die Absage bis 7.00 Uhr auf dem Anrufbeantworter zulässig.

So haben wir die Möglichkeit, den freigewordenen Termin neu zu vergeben.

Für Patientinnen und Patienten die gesetzlich versichert sind gilt:
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können Ihnen mit einer Gebühr für den Ausfall in Höhe des Behandlungswertes in Rechnung gestellt werden.

Für privat versicherte oder zahlende Patientinnen und Patienten gilt:
Unabhängig davon, ob die Behandlungskosten durch die Versicherung ganz oder teilweise übernommen werden, gelten unsere Honorarsätze als vereinbart und sind durch die Patientin oder den Patienten zu zahlen.

Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine Stellen wir Ihnen den Ausfall privat in Rechnung

Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung durch den Arzt mit der Therapie beginnen müssen. Die Verordnung muß korrekt ausgestellt sein, ansonsten ist sie ungültig und muß geändert werden. Der gesetzliche Zuzahlungsbetrag ist zur ersten Behandlung zu bezahlen. Die Höhe der Zuzahlung können Sie im Vorfeld in der Praxis erfragen. Sie ist abhängig vom verordneten Heilmittel. Bei uns ist keine Zahlung mit EC Karte möglich.